47
und lange Zeit hindurch weder Sitz noch Stimme im Senate
hatten. Aus der Verbindung dieser drei Stämme bildete sich
der römische Staat.
In der Sage erscheint Romulus nicht bloß als der Stifter
Roms, sondern auch als der Gründer der ältesten Verfassung
desselben. Jedoch manche Einrichtungen, die er selbst getroffen
haben soll, waren erst das Ergcbniß allmäliger Entwicklung und
Fortbildung; andere waren schon vorhandene, altitalische, die in
den neuen Staat eingeführt wurden. In der ältesten Zeit be-
stand die Bevölkerung Roms aus zwei Ständen: aus freien
Bürgern, welche den neuen Staat mit gestiftet hatten und welche
als solche alleinige Grundbesitzer und Inhaber aller Ehrenrechte
waren; und aus Clienten ^) oder Hörigen. Letztere waren erb-
unterthänige Leute der Altbürger Roms, und standen unter dem
besonderen fast väterlichen Schutze ihrer Gutsherren, die deshalb
auch Patrone genannt wurden. Die meisten Clienten bekamen
von ihren Patronen Ländereien zur Nutznießung und übernah-
men dafür verschiedene Verpflichtungen. Unter andern mußte
der Client mit beitragen zum Brautschatze, wenn die Tochter
des Patron heirathete, zum Lösegelde, wenn der Patron in Ge-
fangenschaft gerathen war. Der Patron dagegen mußte seinem
Clienten in allen Angelegenheiten mit Rath und That zur Seite
stehen, ihn vor Gericht vertreten, kurz er mußte für ihn sorgen,
wie ein Vater für seine Kinder. Es war natürlich ehrenvoll,
viele Clienten zu haben; lag doch schon hierin das Zutrauen
ausgesprochen, das man zu der Einsicht und Redlichkeit des Pa-
trons hatte. Neben den Clienten bildeten M) mit der Zeit, theils
durch Niederlassung einzelner Ankömmlinge aus der Umgegend,
theils durch die Verpflanzung ganzer Bürgerschaften eroberter
Städte nach Rom, Hierselbst ein dritter Stand, die freie Ge-
meinde der Plebejer, die an Masse die Altbürger weit überwog.
Dagegen blieben diese im ausschließlichen Besitze aller Rechte und
Privilegien. Nur sie hatten Theil an der Negierung, nur sie
hatten den Nießbrauch der Staatsländereien (agri publici); nur
4) Der Name Client ist von xliw, duo, abzuleiten und bedeutet
Hörige; patronus von pater. „Patronus ab antiquis cur dictus sit, ma-
nifestum ; quia ut patres filiorum, sic hi numeravi inter dominos clien-
tum consueverunt.“ Fest.
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06
Stimmrechts auf dem Marsfelde versammelte Gemeinde ge-
währte vollkommen das Bild eines Heeres; und geordnet nach
Kriegesart in voller Rüstung, jede Schar unter ihrem Haupt-
mann, vergegenwärtigte sie jeden Augenblick den Sinn und die
Bedeutung der durch Servius getroffenen Einrichtung. Auf diese
neue Volksversammlung (oomitia eenturiata) übertrug der Kö-
nig die dreifachen Rechte, welche bisher die Curiatversammlung
(comitia curiata) gehabt hatte: die Wahl der vom Senate
vorgeschlagenen Magistrate, die letzte Entscheidung über Krieg
und Frieden und die Genehmigung oder Verwerfung eines Ge-
setzvorschlages des Senates. Jedoch blieben den Curiatcomitien,
d. h. den Altbürgern oder Patriciern, noch immer bedeutende
Rechte. Sie bestätigten die Gesetze und Wahlen der Centuriat-
comitien durch die Auspicien und verliehen den Magistraten das
Imperium.
Da die Verfassung des Servius zur Grundlage das Ver-
mögen hatte, dieses aber mit der Zeit sich vermehren oder ver-
mindern konnte; so fand alle fünf Jahre eine neue Schätzung
(66n8u8) statt, und diese erhielt durch ein hiermit verbundenes
feierliches Sühnopfer selbst eine religiöse Weihe. Nach diesem
Sühnopfer, welches Lustrum hieß, wurde der Zeitraum von fünf
Jahren selbst Lustrum genannt. An dem festgesetzten Tage
erschienen alle wehrfähigen Bürger auf dem Marsfelde. Hier
mußte Jeder vor dem Könige nach bestem Wissen und Gewissen
sein ganzes Vermögen und seinen ganzen Hausstand angeben:
sein Alter, seine Eltern, sein Weib und seine Kinder nebst dem
Orte, wo er angesessen, sei es auf dem Lande oder in der Stadt,
und Alles mit einem vorgeschriebenen Eide bekräftigen. Nach
diesem Census wurde die Vermögenssteuer, das s. g. Tributum,
bestimmt, von welcher jedoch die Proletarier frei waren D- Bei
der ersten Schätzung fanden sich schon 83,700 waffenfähige
Bürger. Seitdem nun nicht mehr erbliche Abkunft, sondern Ver-
b) Von der Steuer nach dem Census waren auch die Freigelassenen,
sowie Krämer und Gewerbetreibende ausgeschlossen. Diese entrichteten
bloß ein Kopfgeld für das Ärarium oder die Staatskasse, und sie selbst
hießen hiervon Ärarier. Von dem Census ausgeschlossen und unter die
Ärarier versetzt zu werden, gal. später für eine besondere Strafe. Dgl.
Huschte, die Verfassung des Königs Servius Tuüius. Heidelberg 1838.
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TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
80
Diktator verwundete den König Tarquinius, der ungeachtet des
hohen Alters an der Schlacht Theil nahm. Zwei Söhne und
der Schwiegersohn des Tarquinius fielen, und das Glück des
heißen Tages neigte sich auf die Seite der Römer. Da endlich
floh der hoffnungslose König, aller seiner Kinder beraubt, nach
Cumä in Campanien. Hier rief bald nachher der Tod den
lebensmüden Greis von dem Schauplatze seiner vieljährigen Leiden.
Schon im dritten Jahre nach der Schlacht am See Regillus
wurde der alte Bundesverein zwischen den Römern und Latineru
und das Verhältnis beider Völker gegen einander wieder herge-
stellt und befestigt.
Streit zwischen den Patriciern und Plebejern
von 500 bis 300 vor Chr.
§. 19. Die Volkstribuncn. 493.
Rom schien nach aufgehobener Königsregierung vollkommen
frei zu sein. Allein die Freiheit genossen nur die Patricier, nicht
die Plebejer. Statt der Könige, die sich im Ganzen wohlwollend
gegen die Gemeinde bewiesen hatten, um an ihr eine Stütze zu
finden gegen die herrschsüchtigen Patricier, regierten jetzt diese
selbst mit den aus ihrer Mitte erwählten Consuln. Sie beklei-
deten ausschließlich alle öffentlichen Ämter, sie richteten nach ihrer
Willkür das Volk, sie hatten den Nießbrauch der Staatslände-
reien, die sie gegen hohen Zins den Plebejern verpachteten. In
den vielen Feldzügen eines jeden Jahres ließ der Patricier seine
Ländereien durch Clienten oder Sklaven bebauen. Das konnte
der arme Plebejer nicht; er mußte sie wüst liegen lassen oder
sein kleines Eigenthum oft sogar verkaufen, um nur die Kosten
des Feldzuges zu bestreiten; denn für Waffen und Lebensunter-
halt während desselben mußte Jeder selbst sorgen. Eben sowenig
konnte er bei anwachsender Verlegenheit des Hausstandes eine
Minderung der Landsteuer gewinnen, welche nach dem Wortlaut
der einmal aufgenommenen, für vier Jahre gültigen Schätzung
mit unerbittlicher Strenge eingetrieben wurde. Und kam er
nun aus seinen Freiheitsschlachten zurück, so fand er seine Felder
verwildert oder vom Feinde selbst verheert und gerieth mit Weib
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106
Neuerung und sagten: „der Kriegessold sei eine Last für das
Volk; die alten Soldaten, welche unentgeldlich gedient hätten,
würden es nicht zugeben, daß man die neuen auf ihre Kosten
bezahle." Als aber die Patricier zur Besoldung der Soldaten
sich selbst große Steuern ausiegten, und die reichen Plebejer ih-
rem Beispiele folgten, so hörte das Murren auf, und der Krieg
begann. In diesem Kriege unternahmen die Römer zum ersten
Male eine förmliche Belagerung in großartiger Weise, und
setzten diese Belagerung auch den Winter über fort. Zu
dem Zwecke wurden Zelte zu Winterquartieren erbauet. Ein
Damm mit hölzernen Wänden wurde vor den Mauern von Veji
aufgeführt, und auf demselben Sturmdächer errichtet. Allein die
Vejer vertheidigten sich tapfer, und der Krieg zog sich sehr in
die Länge. Nach manchen harten Unfällen ernannten endlich die
Römer im zehnten Jahre der Belagerung den M. Furius
E'amillus zum Dictator, und seitdem wurde der Krieg mit
größerer Kraft und glücklicherem Erfolge geführt. Mit einer
großen Streitmacht griff er zuerst die Bundesgenossen der Vejer,
die Falisker und Capenater, an und schlug sie entscheideud. Dann
rückte er vor Veji selbst und betrieb die Belagerung mit großem
Eifer. Er ließ einen unterirdischen Gang unter der Mauer her
graben, welcher in das Innere der Burg führen sollte. Tag
und Nacht, ohne Unterlaß, wurde hieran gearbeitet; man wußte,
daß Veji's Untergang nahe sei. Selbst der Glaube an Weissa-
gungen und Vorbedeutungen war hierbei von Einfluß für die
Römer. Ein gefangen genommener etruseischer Seher hatte
nämlich in Rom vor dem Senate erklärt: „die Schicksalsbücher
von Veji lehrten, so lange der Albanersee überströme, werde Veji
unüberwindlich sein; wenn sein Wasser das Meer erreiche, werde
Rom untergehen." Inmitten des Krieges begannen nun die Römer
mit Beihülfe ihrer latinischen Bundesgenossen und etruseischer
Werkmeister die überströmende Flut des Sees durch einen dreitau-
sendsiebenhundert Fuß langen, sechs Fuß hohen und viertehalb Fuß
breiten Abzugökanal (emissarwis) einzudämmen. Jetzt hielt man die
Einnahme der Stadt für gewiß, und als auch bereits die Mine bis
unter die Burg fortgeführt war, ließ der Dictator beim Senate
anfragen, wie es mit der Beute gehalten werden sollte. Es
wurde beschlossen, diese unter das Heer und alle diejenigen, welche
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240
seinem Einzuge empfingen, ertönte bald in allen Straßen, in
allen Häusern ein gräßliches Jammergeschrei, dazwischen das
Geklirre der Waffen, das wilde Gewühl der plündernden und
mordenden Soldaten. In der Schlacht am collinischen Thore
hatten sich 8000 Samniter auf Gnade ergeben. Sulla ließ sie
alle, weil ihr ferneres Leben keinen Frieden verbürge, in die
Rennbahn treiben und Mann für Mann niederstoßen. Das
Wehegeschrei der Verurtheilten und Sterbenden war so laut, daß
es bis in den Tempel der Bellona drang, wo Sulla gerade den
Senat versammelt hatte. Vor Entsetzen fuhren alle Senatoren
todtenbleich von ihren Sitzen auf. „Nur ruhig — sagte Sulla
kalt, ohne eine Miene zu verziehen — es find nur einige Elende,
die auf meinem Befehl gezüchtigt werden," und setzte seinen Vor-
trag fort. Auf gleich gräßliche Weise ließ er in Präneste zwölf-
tausend Menschen hinrichten. Die Anhänger des Marius sollten
förmlich ausgerottet werden. Um aber nicht Freunde und Feinde
in dem wilden Soldatenfrevel zu vermengen, wurden Schrek-
kengerichte niedergesetzt, und Ächtungstafeln auf dem Fo-
rum ausgehängt, auf welchen die Namen derjenigen verzeichnet
waren (daher proseripti), welche zum Tode bestimmt waren D-
Zugleich wurde die Verordnung erlassen, daß Jeder, welcher
einen Proscribirten tödte, eine Belohnung von zwei Talenten
erhalte, wer ihn aber verberge oder ihm zur Flucht behülflich
sei, sein Leben verwirkt habe. Das Vermögen der Proscribirten
wurde für Eigenthum des Staates erklärt. Nun war jeden
Morgen eine neue Liste solcher Unglücklichen zu sehen. Auf der
ersten standen 80, auf der zweiten 220, auf der dritten eben so
viele; und im Ganzen sollen bloß aus der Zahl der Senatoren
und Ritter zweitausend proscribirt worden sein. Überall gab es
heimliche Späher und Angeber. Alle Bande des Blutes, der
Freundschaft, des Gastrechts, der Pietät wurden zerrissen; den
Hehler traf dieselbe Strafe wie den Geächteten, während der
Angeber einen Theil der Güter erhielt. Oft war Vermögen
allein der Grund, daß der Besitzer von einem Nichtswürdigen
der nach demselben lüsterte, als Verdächtiger angegeben wurde
3) Tabulam proscriptionis posuit, urbem et universam Italiam cae-
dibus replevit. Ljv. ep. Lxxxviii.
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Extrahierte Personennamen: Sulla Sulla Sulla Sulla Marius Marius Lxxxviii
207
abgetretenen Landes und auf die Errichtung von Gebäuden ver-
wandt haben, eine billige Entschädigungssumme aus der Staats-
kaffe gezahlt werden. 4. Eine besondere Commission von drei Män-
nern soll niedergesetzt und jährlich durch Wahl erneuert werden,
welche die Untersuchung, was Staatsland, was Privateigenthum
sei, anzustellen und hiernach die Theilung und Abschätzung vor-
znnehmen hat-").
Dieser so billige Antrag zu Gunsten des nothleidenden Vol-
kes fand bei den reichen Gutsbesitzern den heftigsten Widerspruch.
Fast alle großen römischen Familien waren bei dieser Angelegen-
heit betheiligt; denn es gab gewiß nur sehr wenige, die nicht
bei weitem mehr, als das g-esetzliche Maß von Ländereien besa-
ßen; und diese alle würden des größten Theiles ihres Vermö-
gens und hiermit auch ihres Einflusses verlustig geworden sein.
Sie beriefen sich auf den verjährten Besitz und erhoben sich mit
wüthenden Schmähungen gegen den Volksführer, als ob dieser
nur selbstsüchtige Plane verfolge und den Umsturz der Verfassung
beabsichtige. Während der neunzehn Tage, die sein Gesetzantrag
dem Herkommen gemäß öffentlich ausgestellt war, stand die Par-
tei der reichen Gutsbesitzer und die der besitzlosen Bürger wie
zwei feindliche Heere einander drohend gegenüber. Die erstere,
als die bei weitem geringere, konnte nicht erwarten, daß die
Abstimmung in der Volksversammlung zu ihrem Vortheile ent-
scheiden würde; und es wurde deshalb ein Kunstgriff versucht,
der wie schon oft früher, so auch diesmal gelang. Einer der
Tribunen, der reiche Octavius, ward für sie gewonnen; und
an dem Tage der Volksversammlung, wo Tiberius seinen An-
trag zur Abstimmung bringen wollte, trat plötzlich Octavius auf
und legte sein Veto ein. Tiberius ward überrascht, als sein
bisheriger Freund dieses Gesetzmittel gegen ihn anwandte. Mit
rührenden Bitten und Vorstellungen suchte er ihn wieder zu ge-
winnen ; allein Octavius blieb hartnäckig bei seinem Voto, und
die Versammlung mußte unverrichteter Sache auseinandergehen.
Es kränkte den Tiberius tief, seinen Plan so scheitern zu
sehen; und seitdem wurden seine Reden in den Volkszusammen-
künften und seine Maßregeln leidenschaftlich und aufregend. „Die *
Ut iidem triumviri judicarent, qua publicus ager, qua privatus
esset. Ibid.
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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Extrahierte Personennamen: Tiberius Tiberius Tiberius
299
alle zu ihm über. Da warf sich Lepidus voll Bestürzung und
Schrecken dem Antonius zu Füßen und bat um Gnade für sein
Leben. Octavian schenkte seinem schwachen, gedemüthigten Geg-
ner dasselbe, gebot ihm aber, fortan als Privatmann zu Circeji
zu leben, und ließ ihm nur die Würde eines Pontifer marimus.
So war nun das Triumvirat in ein Duumvirat verwan-
delt, und die römische Welt theilte sich zwischen Antonius und
Octavian. Letzterer sah sich jetzt im Besitze einer bedeutenden
Macht. Sein Landheer zählte 45 Legionen; seine Seemacht
bestand aus 600 Kriegesschiffen und hatte an Agrippa den aus-
gezeichnetsten Befehlshaber. Außer Sicilien nahm Octavian ohne
Schwertstreich auch die alte und neue Provinz Afrika in Besitz,
welche Lepidus verwaltet hatte, und kehrte dann nach Rom zu-
rück, wo ihn während seiner Abwesenheit sein Freund C. Cil-
nius Mäcenas vertreten hatte. Hier wurde er mit den
rauschendsten Freudenbezeugungen empfangen und mit Würden
und Ehren überhäuft, die er in kluger Mäßigung zum Theil ab-
lehnte. Er selbst that Alles, um die Bürger noch mehr zu ge-
winnen und an sich zu fesseln. Abgaben wurden erlassen, manche
Lasten erleichtert und die öffentliche Sicherheit durch zweckmäßige
Vorkehrungen wiederhergestellt, so daß Rom und Italien sich
glücklich fühlten unter seiner umsichtigen Verwaltung. Um das
Volk noch mehr in Ruhe einzuwiegen, versprach er sogar die
Wiederherstellung der Republik, sobald Antonius aus seinem
Kriege mit oen Parthern zurückgekehrt sei.
Um sein Heer zu beschäftigen und seine Kriegeskasse zu
füllen, unternahm Octavian in den Jahren 35 und 34 mehre
Feldzüge gegen die noch nicht völlig unterworfenen Völker in
den jnlischen Alpen und an der illprischen Küste. Er unterwarf
die Japyden, Pannonier und Dalmatier und verschönerte mit
der Beute aus dem letzten Kriege die Stadt Rom. Seine
Freunde, insbesondere Mäcenas und Agrippa, standen ihm hiebei
zur Seite. Während der erstere mit regem Eifer vorzüglich
für den Aufschwung der Künste und Wissenschaften sorgte, ver-
schönerte Agrippa als Ädil (33) die Stadt mit den herrlichsten
Anlagen und Gebäuden, gab die glänzendsten Feste und Spiele
und gewann das Volk durch seine außerordentliche Freigebigkeit 8).
8) Er spendete dem Volke Öl und Salz, eröffnete unentgeldliche Bade-
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Extrahierte Personennamen: Antonius Octavian Antonius Octavian Agrippa Octavian C._Cil- Antonius Octavian Agrippa Agrippa
Extrahierte Ortsnamen: Sicilien Afrika Rom Rom Italien Rom
Ruhe dieser Weltstadt verschönerte er dieselbe mit den herrlich-
sten Gebäuden und Anlagen '), und seine Freunde wetteiferten
hierin mit ihm. Agrippa allein legte in einem Jahre 150
Springbrunnen und 130 Wasserbehälter an; außerdem crbauete
er auch auf seine Kosten das Pantheon. — Italien, mit
Einschluß vom diesseitigen Gallien, theilte Augustus in 11 Re-
gionen und übertrug deren Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Quästoren.
4. Die Provinzen zur Zeit des Augustus zerfielen in
Cäsarische (provínome Caesaris), die, als noch nicht völlig
unterworfen und beruhigt, unmittelbar unter dem Imperator
standen und eine große Militärmacht besaßen; und in sen «to-
rische (provínome senaius), die, als beruhigt und friedfertig,
von Proconsuln ohne Militärmacht verwaltet und vom Senat
und Volk gemeinschaftlich auf ein Jahr besetzt wurden 2). In
den Provinzen des Kaisers betrachtete sich dieser selbst als Statt-
halter; daher sandte er dorthin nur Stellvertreter, Legate mit
proprätorischer Gewalt, die ihr Amt so lange verwalteten, als
es ihm gefiel. Beiden standen gewöhnlich Procuratoren und
Quästoren als Verwaltungsgehülfen zur- Seite. Augustas selbst
bereisete wiederholt die Provinzen und ordnete ihre Verhältnisse.
Überhaupt erhielten sie, die früher so hart gedrückt wurden,
durch ihn ein milderes Schicksal, weil die Statthalter unter
strenge Aufsicht gestellt und auf ein festes Gehalt angewiesen
wurden. Bei ihrem Abgang in die Provinz erhielten sie jedes
Mal vom Kaiser ihre besonderen Instruktionen und Mandate
0 Augustus rühmte .sich mit Recht: marmoream se relinquere
urbem, quam lateritiam accepisset. Suet. Oct. 28. — Bei Livius Iv
90. wird er templorum omnium conditor aut restitutor genannt.
'lj Die Provinzen außer Italien waren folgende: 1. In Europa:
Sicilien, Sardinien und Corsika; Thracien und Mösien
(an der untern Donau>, Macedonien, Achaja (Griechenland), Pan-
nonien (Nieder- Ungarn-; Illyricum (Dalmatien), Noricum
(Kärnthen, Krain); Räti en (Graubünden und Tyrol); Vindelicien
(zwischen dem Inn, der Donau und Rätien; Gallien, Spanien und
Lusitanien (Portugal). 2. In Afrika: Die Provinzen Afrika; Nu-
mi dien und Mauri tanien im Westen der Nordküste; Cyrenaica
und Ägypten im Osten derselben. 3. In Asien: Syrien nebst Palä-
stina, Cilieien; die Provinz Asien (Kleinasien); Creta.
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Agrippa Augustus Augustus Augustus
Extrahierte Ortsnamen: Italien Gallien Italien Europa Sicilien Sardinien Donau> Macedonien Achaja Griechenland Dalmatien Noricum Krain Tyrol Donau Gallien Spanien Portugal Afrika Afrika Asien Syrien Creta
309
und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm
anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge-
räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum
des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel-
liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den
Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:).
5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er
in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere
eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am
Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum
Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden
sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u.
s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich
allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin),
Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum),
Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a.
Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt
und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge-
knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000
Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche
in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre-
jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach-
ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver-
pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land-
anweisung, sondern Geld belohnt/
6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen
eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium),
aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und
worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich-
tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen
Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und
eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem
Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten
Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände-
a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi-
que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva-
lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur.
Tac. annal, I. 2.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T80: [Rhein Stadt Festung Mainz Maas Straßburg Frankreich Metz Elsaß Deutschland], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T105: [Stadt Dom Jahrhundert Zeit Bau Kirche Rhein Baukunst Deutschland Mainz], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T163: [Cäsar Antonius Pompejus Rom Sulla Csar Marius Jahr Krieg Heer], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten]]
310
reien, Zöllen und Bergwerken, fügte er eine Steuer auf alle
Gegenstände bei, welche verkauft wurden; ferner Strafgelder
gegen Ehelose und die Abgabe des zwanzigsten Theils von
solchen Erbschafen, die auf Leute fielen, welche keine Nocherben
waren. Zm Verlauf der Zeit wurden alle öffentlichen Einkünfte
ohne Unterschied von dem Fiscus oder der fürstlichen Kammer
und Kriegeskasse verschlungen.
7. Besondere Gesetze wurden zur Verbesserung des
sitttlichen Zustandes des Volkes erlassen, andere bereits vorhan-
dene von Neuem eingeschärft. Namentlich ist hiehin zu rechnen
eine Eheverordnung, 'durch welche der damals immer mehr um
sich greifenden Gewohnheit, unverehlicht zu bleiben, entgegen-
gewirkt werden sollte. Von den Unverehelichten beider Ge-
schlechter wurden besondere Steuern gefordert, Ehescheidungen
erschwert^).
8. Künste und Wissenschaften endlich fanden an ihm
einen warmen Freund und Förderer. Unter ihm blühete das
goldene Zeitalter der römischen Literatur und half ihm seinen
Namen bei der Mit- und Nachwelt verherrlichen. Durch die
Griechen war in Rom der Sinn für das Schöne und für die
erheiternden Künste des Lebens angeregt worden, und unter Au-
gustus wurde die Stadt der Mittelpunkt der gebildeten Welt.
Unter ihm wurden öffentliche Bibliotheken angelegt, und jedes
literarische Verdienst freigebig begünstigt. Seine Freunde, be-
sonders der kunstliebende Mäcenas, standen ihm bei diesem
schönen Streben zur Seite. Wie am Hofe der Ptolemäer, so
entstand auch in Rom eine feingebildete Hofpoefie, welche in öf-
fentlichen Vorlesungen um die Gunst vornehmer Freunde buhlte §).
Eine Reihe von Dichtern, wie Horaz, Virgil, Tibull, Ovid,
Properz, die zum Theil persönlich mit dem Kaiser befreundet
waren, gab der neuen Monarchie einen dauernden Glanz.
tz. 73. Kriege unter Kuguftus.
Augustus war seiner Natur nach den Waffen abhold; er
4) Lex Julia Pappia Poppaea de maritandis ordinibus.
s) Ingenia seculi sui Omnibus modo fovit. Recitantes et benigne
et patienter audivit, nec tantum carmina et historias, sed et oratores
et dialogos. Suet. Oct. 89.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
TM Hauptwörter (100): [T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T35: [Dichter Zeit Gedicht Lied Dichtung Schiller Poesie Werk Goethe Sprache], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
TM Hauptwörter (200): [T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T172: [Dichter Zeit Gedicht Schiller Werk Goethe Maler Dichtung Lied Hans], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T163: [Cäsar Antonius Pompejus Rom Sulla Csar Marius Jahr Krieg Heer]]
Extrahierte Personennamen: Horaz Ovid Augustus Julia_Pappia_Poppaea