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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 47

1849 - Münster : Coppenrath
47 und lange Zeit hindurch weder Sitz noch Stimme im Senate hatten. Aus der Verbindung dieser drei Stämme bildete sich der römische Staat. In der Sage erscheint Romulus nicht bloß als der Stifter Roms, sondern auch als der Gründer der ältesten Verfassung desselben. Jedoch manche Einrichtungen, die er selbst getroffen haben soll, waren erst das Ergcbniß allmäliger Entwicklung und Fortbildung; andere waren schon vorhandene, altitalische, die in den neuen Staat eingeführt wurden. In der ältesten Zeit be- stand die Bevölkerung Roms aus zwei Ständen: aus freien Bürgern, welche den neuen Staat mit gestiftet hatten und welche als solche alleinige Grundbesitzer und Inhaber aller Ehrenrechte waren; und aus Clienten ^) oder Hörigen. Letztere waren erb- unterthänige Leute der Altbürger Roms, und standen unter dem besonderen fast väterlichen Schutze ihrer Gutsherren, die deshalb auch Patrone genannt wurden. Die meisten Clienten bekamen von ihren Patronen Ländereien zur Nutznießung und übernah- men dafür verschiedene Verpflichtungen. Unter andern mußte der Client mit beitragen zum Brautschatze, wenn die Tochter des Patron heirathete, zum Lösegelde, wenn der Patron in Ge- fangenschaft gerathen war. Der Patron dagegen mußte seinem Clienten in allen Angelegenheiten mit Rath und That zur Seite stehen, ihn vor Gericht vertreten, kurz er mußte für ihn sorgen, wie ein Vater für seine Kinder. Es war natürlich ehrenvoll, viele Clienten zu haben; lag doch schon hierin das Zutrauen ausgesprochen, das man zu der Einsicht und Redlichkeit des Pa- trons hatte. Neben den Clienten bildeten M) mit der Zeit, theils durch Niederlassung einzelner Ankömmlinge aus der Umgegend, theils durch die Verpflanzung ganzer Bürgerschaften eroberter Städte nach Rom, Hierselbst ein dritter Stand, die freie Ge- meinde der Plebejer, die an Masse die Altbürger weit überwog. Dagegen blieben diese im ausschließlichen Besitze aller Rechte und Privilegien. Nur sie hatten Theil an der Negierung, nur sie hatten den Nießbrauch der Staatsländereien (agri publici); nur 4) Der Name Client ist von xliw, duo, abzuleiten und bedeutet Hörige; patronus von pater. „Patronus ab antiquis cur dictus sit, ma- nifestum ; quia ut patres filiorum, sic hi numeravi inter dominos clien- tum consueverunt.“ Fest.

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 66

1849 - Münster : Coppenrath
06 Stimmrechts auf dem Marsfelde versammelte Gemeinde ge- währte vollkommen das Bild eines Heeres; und geordnet nach Kriegesart in voller Rüstung, jede Schar unter ihrem Haupt- mann, vergegenwärtigte sie jeden Augenblick den Sinn und die Bedeutung der durch Servius getroffenen Einrichtung. Auf diese neue Volksversammlung (oomitia eenturiata) übertrug der Kö- nig die dreifachen Rechte, welche bisher die Curiatversammlung (comitia curiata) gehabt hatte: die Wahl der vom Senate vorgeschlagenen Magistrate, die letzte Entscheidung über Krieg und Frieden und die Genehmigung oder Verwerfung eines Ge- setzvorschlages des Senates. Jedoch blieben den Curiatcomitien, d. h. den Altbürgern oder Patriciern, noch immer bedeutende Rechte. Sie bestätigten die Gesetze und Wahlen der Centuriat- comitien durch die Auspicien und verliehen den Magistraten das Imperium. Da die Verfassung des Servius zur Grundlage das Ver- mögen hatte, dieses aber mit der Zeit sich vermehren oder ver- mindern konnte; so fand alle fünf Jahre eine neue Schätzung (66n8u8) statt, und diese erhielt durch ein hiermit verbundenes feierliches Sühnopfer selbst eine religiöse Weihe. Nach diesem Sühnopfer, welches Lustrum hieß, wurde der Zeitraum von fünf Jahren selbst Lustrum genannt. An dem festgesetzten Tage erschienen alle wehrfähigen Bürger auf dem Marsfelde. Hier mußte Jeder vor dem Könige nach bestem Wissen und Gewissen sein ganzes Vermögen und seinen ganzen Hausstand angeben: sein Alter, seine Eltern, sein Weib und seine Kinder nebst dem Orte, wo er angesessen, sei es auf dem Lande oder in der Stadt, und Alles mit einem vorgeschriebenen Eide bekräftigen. Nach diesem Census wurde die Vermögenssteuer, das s. g. Tributum, bestimmt, von welcher jedoch die Proletarier frei waren D- Bei der ersten Schätzung fanden sich schon 83,700 waffenfähige Bürger. Seitdem nun nicht mehr erbliche Abkunft, sondern Ver- b) Von der Steuer nach dem Census waren auch die Freigelassenen, sowie Krämer und Gewerbetreibende ausgeschlossen. Diese entrichteten bloß ein Kopfgeld für das Ärarium oder die Staatskasse, und sie selbst hießen hiervon Ärarier. Von dem Census ausgeschlossen und unter die Ärarier versetzt zu werden, gal. später für eine besondere Strafe. Dgl. Huschte, die Verfassung des Königs Servius Tuüius. Heidelberg 1838.

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 80

1849 - Münster : Coppenrath
80 Diktator verwundete den König Tarquinius, der ungeachtet des hohen Alters an der Schlacht Theil nahm. Zwei Söhne und der Schwiegersohn des Tarquinius fielen, und das Glück des heißen Tages neigte sich auf die Seite der Römer. Da endlich floh der hoffnungslose König, aller seiner Kinder beraubt, nach Cumä in Campanien. Hier rief bald nachher der Tod den lebensmüden Greis von dem Schauplatze seiner vieljährigen Leiden. Schon im dritten Jahre nach der Schlacht am See Regillus wurde der alte Bundesverein zwischen den Römern und Latineru und das Verhältnis beider Völker gegen einander wieder herge- stellt und befestigt. Streit zwischen den Patriciern und Plebejern von 500 bis 300 vor Chr. §. 19. Die Volkstribuncn. 493. Rom schien nach aufgehobener Königsregierung vollkommen frei zu sein. Allein die Freiheit genossen nur die Patricier, nicht die Plebejer. Statt der Könige, die sich im Ganzen wohlwollend gegen die Gemeinde bewiesen hatten, um an ihr eine Stütze zu finden gegen die herrschsüchtigen Patricier, regierten jetzt diese selbst mit den aus ihrer Mitte erwählten Consuln. Sie beklei- deten ausschließlich alle öffentlichen Ämter, sie richteten nach ihrer Willkür das Volk, sie hatten den Nießbrauch der Staatslände- reien, die sie gegen hohen Zins den Plebejern verpachteten. In den vielen Feldzügen eines jeden Jahres ließ der Patricier seine Ländereien durch Clienten oder Sklaven bebauen. Das konnte der arme Plebejer nicht; er mußte sie wüst liegen lassen oder sein kleines Eigenthum oft sogar verkaufen, um nur die Kosten des Feldzuges zu bestreiten; denn für Waffen und Lebensunter- halt während desselben mußte Jeder selbst sorgen. Eben sowenig konnte er bei anwachsender Verlegenheit des Hausstandes eine Minderung der Landsteuer gewinnen, welche nach dem Wortlaut der einmal aufgenommenen, für vier Jahre gültigen Schätzung mit unerbittlicher Strenge eingetrieben wurde. Und kam er nun aus seinen Freiheitsschlachten zurück, so fand er seine Felder verwildert oder vom Feinde selbst verheert und gerieth mit Weib

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 106

1849 - Münster : Coppenrath
106 Neuerung und sagten: „der Kriegessold sei eine Last für das Volk; die alten Soldaten, welche unentgeldlich gedient hätten, würden es nicht zugeben, daß man die neuen auf ihre Kosten bezahle." Als aber die Patricier zur Besoldung der Soldaten sich selbst große Steuern ausiegten, und die reichen Plebejer ih- rem Beispiele folgten, so hörte das Murren auf, und der Krieg begann. In diesem Kriege unternahmen die Römer zum ersten Male eine förmliche Belagerung in großartiger Weise, und setzten diese Belagerung auch den Winter über fort. Zu dem Zwecke wurden Zelte zu Winterquartieren erbauet. Ein Damm mit hölzernen Wänden wurde vor den Mauern von Veji aufgeführt, und auf demselben Sturmdächer errichtet. Allein die Vejer vertheidigten sich tapfer, und der Krieg zog sich sehr in die Länge. Nach manchen harten Unfällen ernannten endlich die Römer im zehnten Jahre der Belagerung den M. Furius E'amillus zum Dictator, und seitdem wurde der Krieg mit größerer Kraft und glücklicherem Erfolge geführt. Mit einer großen Streitmacht griff er zuerst die Bundesgenossen der Vejer, die Falisker und Capenater, an und schlug sie entscheideud. Dann rückte er vor Veji selbst und betrieb die Belagerung mit großem Eifer. Er ließ einen unterirdischen Gang unter der Mauer her graben, welcher in das Innere der Burg führen sollte. Tag und Nacht, ohne Unterlaß, wurde hieran gearbeitet; man wußte, daß Veji's Untergang nahe sei. Selbst der Glaube an Weissa- gungen und Vorbedeutungen war hierbei von Einfluß für die Römer. Ein gefangen genommener etruseischer Seher hatte nämlich in Rom vor dem Senate erklärt: „die Schicksalsbücher von Veji lehrten, so lange der Albanersee überströme, werde Veji unüberwindlich sein; wenn sein Wasser das Meer erreiche, werde Rom untergehen." Inmitten des Krieges begannen nun die Römer mit Beihülfe ihrer latinischen Bundesgenossen und etruseischer Werkmeister die überströmende Flut des Sees durch einen dreitau- sendsiebenhundert Fuß langen, sechs Fuß hohen und viertehalb Fuß breiten Abzugökanal (emissarwis) einzudämmen. Jetzt hielt man die Einnahme der Stadt für gewiß, und als auch bereits die Mine bis unter die Burg fortgeführt war, ließ der Dictator beim Senate anfragen, wie es mit der Beute gehalten werden sollte. Es wurde beschlossen, diese unter das Heer und alle diejenigen, welche

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 240

1849 - Münster : Coppenrath
240 seinem Einzuge empfingen, ertönte bald in allen Straßen, in allen Häusern ein gräßliches Jammergeschrei, dazwischen das Geklirre der Waffen, das wilde Gewühl der plündernden und mordenden Soldaten. In der Schlacht am collinischen Thore hatten sich 8000 Samniter auf Gnade ergeben. Sulla ließ sie alle, weil ihr ferneres Leben keinen Frieden verbürge, in die Rennbahn treiben und Mann für Mann niederstoßen. Das Wehegeschrei der Verurtheilten und Sterbenden war so laut, daß es bis in den Tempel der Bellona drang, wo Sulla gerade den Senat versammelt hatte. Vor Entsetzen fuhren alle Senatoren todtenbleich von ihren Sitzen auf. „Nur ruhig — sagte Sulla kalt, ohne eine Miene zu verziehen — es find nur einige Elende, die auf meinem Befehl gezüchtigt werden," und setzte seinen Vor- trag fort. Auf gleich gräßliche Weise ließ er in Präneste zwölf- tausend Menschen hinrichten. Die Anhänger des Marius sollten förmlich ausgerottet werden. Um aber nicht Freunde und Feinde in dem wilden Soldatenfrevel zu vermengen, wurden Schrek- kengerichte niedergesetzt, und Ächtungstafeln auf dem Fo- rum ausgehängt, auf welchen die Namen derjenigen verzeichnet waren (daher proseripti), welche zum Tode bestimmt waren D- Zugleich wurde die Verordnung erlassen, daß Jeder, welcher einen Proscribirten tödte, eine Belohnung von zwei Talenten erhalte, wer ihn aber verberge oder ihm zur Flucht behülflich sei, sein Leben verwirkt habe. Das Vermögen der Proscribirten wurde für Eigenthum des Staates erklärt. Nun war jeden Morgen eine neue Liste solcher Unglücklichen zu sehen. Auf der ersten standen 80, auf der zweiten 220, auf der dritten eben so viele; und im Ganzen sollen bloß aus der Zahl der Senatoren und Ritter zweitausend proscribirt worden sein. Überall gab es heimliche Späher und Angeber. Alle Bande des Blutes, der Freundschaft, des Gastrechts, der Pietät wurden zerrissen; den Hehler traf dieselbe Strafe wie den Geächteten, während der Angeber einen Theil der Güter erhielt. Oft war Vermögen allein der Grund, daß der Besitzer von einem Nichtswürdigen der nach demselben lüsterte, als Verdächtiger angegeben wurde 3) Tabulam proscriptionis posuit, urbem et universam Italiam cae- dibus replevit. Ljv. ep. Lxxxviii.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 207

1849 - Münster : Coppenrath
207 abgetretenen Landes und auf die Errichtung von Gebäuden ver- wandt haben, eine billige Entschädigungssumme aus der Staats- kaffe gezahlt werden. 4. Eine besondere Commission von drei Män- nern soll niedergesetzt und jährlich durch Wahl erneuert werden, welche die Untersuchung, was Staatsland, was Privateigenthum sei, anzustellen und hiernach die Theilung und Abschätzung vor- znnehmen hat-"). Dieser so billige Antrag zu Gunsten des nothleidenden Vol- kes fand bei den reichen Gutsbesitzern den heftigsten Widerspruch. Fast alle großen römischen Familien waren bei dieser Angelegen- heit betheiligt; denn es gab gewiß nur sehr wenige, die nicht bei weitem mehr, als das g-esetzliche Maß von Ländereien besa- ßen; und diese alle würden des größten Theiles ihres Vermö- gens und hiermit auch ihres Einflusses verlustig geworden sein. Sie beriefen sich auf den verjährten Besitz und erhoben sich mit wüthenden Schmähungen gegen den Volksführer, als ob dieser nur selbstsüchtige Plane verfolge und den Umsturz der Verfassung beabsichtige. Während der neunzehn Tage, die sein Gesetzantrag dem Herkommen gemäß öffentlich ausgestellt war, stand die Par- tei der reichen Gutsbesitzer und die der besitzlosen Bürger wie zwei feindliche Heere einander drohend gegenüber. Die erstere, als die bei weitem geringere, konnte nicht erwarten, daß die Abstimmung in der Volksversammlung zu ihrem Vortheile ent- scheiden würde; und es wurde deshalb ein Kunstgriff versucht, der wie schon oft früher, so auch diesmal gelang. Einer der Tribunen, der reiche Octavius, ward für sie gewonnen; und an dem Tage der Volksversammlung, wo Tiberius seinen An- trag zur Abstimmung bringen wollte, trat plötzlich Octavius auf und legte sein Veto ein. Tiberius ward überrascht, als sein bisheriger Freund dieses Gesetzmittel gegen ihn anwandte. Mit rührenden Bitten und Vorstellungen suchte er ihn wieder zu ge- winnen ; allein Octavius blieb hartnäckig bei seinem Voto, und die Versammlung mußte unverrichteter Sache auseinandergehen. Es kränkte den Tiberius tief, seinen Plan so scheitern zu sehen; und seitdem wurden seine Reden in den Volkszusammen- künften und seine Maßregeln leidenschaftlich und aufregend. „Die * Ut iidem triumviri judicarent, qua publicus ager, qua privatus esset. Ibid.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 299

1849 - Münster : Coppenrath
299 alle zu ihm über. Da warf sich Lepidus voll Bestürzung und Schrecken dem Antonius zu Füßen und bat um Gnade für sein Leben. Octavian schenkte seinem schwachen, gedemüthigten Geg- ner dasselbe, gebot ihm aber, fortan als Privatmann zu Circeji zu leben, und ließ ihm nur die Würde eines Pontifer marimus. So war nun das Triumvirat in ein Duumvirat verwan- delt, und die römische Welt theilte sich zwischen Antonius und Octavian. Letzterer sah sich jetzt im Besitze einer bedeutenden Macht. Sein Landheer zählte 45 Legionen; seine Seemacht bestand aus 600 Kriegesschiffen und hatte an Agrippa den aus- gezeichnetsten Befehlshaber. Außer Sicilien nahm Octavian ohne Schwertstreich auch die alte und neue Provinz Afrika in Besitz, welche Lepidus verwaltet hatte, und kehrte dann nach Rom zu- rück, wo ihn während seiner Abwesenheit sein Freund C. Cil- nius Mäcenas vertreten hatte. Hier wurde er mit den rauschendsten Freudenbezeugungen empfangen und mit Würden und Ehren überhäuft, die er in kluger Mäßigung zum Theil ab- lehnte. Er selbst that Alles, um die Bürger noch mehr zu ge- winnen und an sich zu fesseln. Abgaben wurden erlassen, manche Lasten erleichtert und die öffentliche Sicherheit durch zweckmäßige Vorkehrungen wiederhergestellt, so daß Rom und Italien sich glücklich fühlten unter seiner umsichtigen Verwaltung. Um das Volk noch mehr in Ruhe einzuwiegen, versprach er sogar die Wiederherstellung der Republik, sobald Antonius aus seinem Kriege mit oen Parthern zurückgekehrt sei. Um sein Heer zu beschäftigen und seine Kriegeskasse zu füllen, unternahm Octavian in den Jahren 35 und 34 mehre Feldzüge gegen die noch nicht völlig unterworfenen Völker in den jnlischen Alpen und an der illprischen Küste. Er unterwarf die Japyden, Pannonier und Dalmatier und verschönerte mit der Beute aus dem letzten Kriege die Stadt Rom. Seine Freunde, insbesondere Mäcenas und Agrippa, standen ihm hiebei zur Seite. Während der erstere mit regem Eifer vorzüglich für den Aufschwung der Künste und Wissenschaften sorgte, ver- schönerte Agrippa als Ädil (33) die Stadt mit den herrlichsten Anlagen und Gebäuden, gab die glänzendsten Feste und Spiele und gewann das Volk durch seine außerordentliche Freigebigkeit 8). 8) Er spendete dem Volke Öl und Salz, eröffnete unentgeldliche Bade-

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 308

1849 - Münster : Coppenrath
Ruhe dieser Weltstadt verschönerte er dieselbe mit den herrlich- sten Gebäuden und Anlagen '), und seine Freunde wetteiferten hierin mit ihm. Agrippa allein legte in einem Jahre 150 Springbrunnen und 130 Wasserbehälter an; außerdem crbauete er auch auf seine Kosten das Pantheon. — Italien, mit Einschluß vom diesseitigen Gallien, theilte Augustus in 11 Re- gionen und übertrug deren Verwaltung und Gerichtsbarkeit Quästoren. 4. Die Provinzen zur Zeit des Augustus zerfielen in Cäsarische (provínome Caesaris), die, als noch nicht völlig unterworfen und beruhigt, unmittelbar unter dem Imperator standen und eine große Militärmacht besaßen; und in sen «to- rische (provínome senaius), die, als beruhigt und friedfertig, von Proconsuln ohne Militärmacht verwaltet und vom Senat und Volk gemeinschaftlich auf ein Jahr besetzt wurden 2). In den Provinzen des Kaisers betrachtete sich dieser selbst als Statt- halter; daher sandte er dorthin nur Stellvertreter, Legate mit proprätorischer Gewalt, die ihr Amt so lange verwalteten, als es ihm gefiel. Beiden standen gewöhnlich Procuratoren und Quästoren als Verwaltungsgehülfen zur- Seite. Augustas selbst bereisete wiederholt die Provinzen und ordnete ihre Verhältnisse. Überhaupt erhielten sie, die früher so hart gedrückt wurden, durch ihn ein milderes Schicksal, weil die Statthalter unter strenge Aufsicht gestellt und auf ein festes Gehalt angewiesen wurden. Bei ihrem Abgang in die Provinz erhielten sie jedes Mal vom Kaiser ihre besonderen Instruktionen und Mandate 0 Augustus rühmte .sich mit Recht: marmoream se relinquere urbem, quam lateritiam accepisset. Suet. Oct. 28. — Bei Livius Iv 90. wird er templorum omnium conditor aut restitutor genannt. 'lj Die Provinzen außer Italien waren folgende: 1. In Europa: Sicilien, Sardinien und Corsika; Thracien und Mösien (an der untern Donau>, Macedonien, Achaja (Griechenland), Pan- nonien (Nieder- Ungarn-; Illyricum (Dalmatien), Noricum (Kärnthen, Krain); Räti en (Graubünden und Tyrol); Vindelicien (zwischen dem Inn, der Donau und Rätien; Gallien, Spanien und Lusitanien (Portugal). 2. In Afrika: Die Provinzen Afrika; Nu- mi dien und Mauri tanien im Westen der Nordküste; Cyrenaica und Ägypten im Osten derselben. 3. In Asien: Syrien nebst Palä- stina, Cilieien; die Provinz Asien (Kleinasien); Creta.

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 309

1849 - Münster : Coppenrath
309 und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge- räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel- liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:). 5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u. s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin), Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum), Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a. Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge- knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000 Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre- jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach- ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver- pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land- anweisung, sondern Geld belohnt/ 6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium), aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich- tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände- a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi- que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva- lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur. Tac. annal, I. 2.

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 310

1849 - Münster : Coppenrath
310 reien, Zöllen und Bergwerken, fügte er eine Steuer auf alle Gegenstände bei, welche verkauft wurden; ferner Strafgelder gegen Ehelose und die Abgabe des zwanzigsten Theils von solchen Erbschafen, die auf Leute fielen, welche keine Nocherben waren. Zm Verlauf der Zeit wurden alle öffentlichen Einkünfte ohne Unterschied von dem Fiscus oder der fürstlichen Kammer und Kriegeskasse verschlungen. 7. Besondere Gesetze wurden zur Verbesserung des sitttlichen Zustandes des Volkes erlassen, andere bereits vorhan- dene von Neuem eingeschärft. Namentlich ist hiehin zu rechnen eine Eheverordnung, 'durch welche der damals immer mehr um sich greifenden Gewohnheit, unverehlicht zu bleiben, entgegen- gewirkt werden sollte. Von den Unverehelichten beider Ge- schlechter wurden besondere Steuern gefordert, Ehescheidungen erschwert^). 8. Künste und Wissenschaften endlich fanden an ihm einen warmen Freund und Förderer. Unter ihm blühete das goldene Zeitalter der römischen Literatur und half ihm seinen Namen bei der Mit- und Nachwelt verherrlichen. Durch die Griechen war in Rom der Sinn für das Schöne und für die erheiternden Künste des Lebens angeregt worden, und unter Au- gustus wurde die Stadt der Mittelpunkt der gebildeten Welt. Unter ihm wurden öffentliche Bibliotheken angelegt, und jedes literarische Verdienst freigebig begünstigt. Seine Freunde, be- sonders der kunstliebende Mäcenas, standen ihm bei diesem schönen Streben zur Seite. Wie am Hofe der Ptolemäer, so entstand auch in Rom eine feingebildete Hofpoefie, welche in öf- fentlichen Vorlesungen um die Gunst vornehmer Freunde buhlte §). Eine Reihe von Dichtern, wie Horaz, Virgil, Tibull, Ovid, Properz, die zum Theil persönlich mit dem Kaiser befreundet waren, gab der neuen Monarchie einen dauernden Glanz. tz. 73. Kriege unter Kuguftus. Augustus war seiner Natur nach den Waffen abhold; er 4) Lex Julia Pappia Poppaea de maritandis ordinibus. s) Ingenia seculi sui Omnibus modo fovit. Recitantes et benigne et patienter audivit, nec tantum carmina et historias, sed et oratores et dialogos. Suet. Oct. 89.
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